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AGB

01 - Allgemeines

Für die Geschäftsbeziehungen zwischen INTALE-TAXI und den Kunden der von INTALE-TAXI angebotenen Beförderungsleistungen im Bereich Personen- und Sachtransport gelten die unten aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Änderungen der AGB bleiben vorbehalten. Die jeweils gültige Fassung der AGB wird im Internet veröffentlicht. Es gilt jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuelle (publizierte) Fassung der AGB. Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen sind nur gültig, sofern INTALE-TAXI sie vorgängig schriftlich akzeptiert hat. Bei Fahrten ins Ausland verpflichtet sich der Fahrgast/die Fahrgäste im Besitz von gültigen Ausweispapieren (Pass oder iD) zu sein.


02 - Vertragsabschluss und Rücktrittsrecht

1. INTALE-TAXI nimmt Fahraufträge mündlich, via Messenger (Webseite) oder online zu den aktuellen Konditionen an, die INTALE-TAXI zum Zeitpunkt der Bestellung im Internet veröffentlicht hat. Zu einem Vertragsabschluss kommt es jedoch nur, wenn INTALE-TAXI entweder diesen Auftrag schriftlich im Voraus bestätigt hat oder wenn die Fahrt tatsächlich angetreten wird. Sollte die Annahme einer Bestellung auf Grundlage eines Druck-, Rechen- oder Schreibfehlers erfolgt sein, behält sich INTALE-TAXI den Rücktritt vor.
 

2. Für Terminfahrten zum Airport oder Bahnhof bzw. Abholungen ab vorgehend genannten Destinationen kann eine bestimmte Abholzeit vereinbart werden. In diesen Fällen müssen INTALE-TAXI Fahrplanänderungen durch den Kunden so rechtzeitig zur Kenntnis gelangen, dass zwischen den Parteien ggf. eine Änderung der Abholzeit vereinbart werden kann. Andernfalls haftet der Kunde für INTALE-TAXI entstehende Unkosten (Wartezeit). Abholungen ab Airports können sich, sofern keine bestimmte Abholzeit vereinbart wurde, auch auf die Ankunft bestimmter Flüge beziehen. In diesem Fall obliegt es dem Kunden, INTALE-TAXI die genauen Flugdaten, insbesondere die explizite Flugnummer, mitzuteilen. Vertraglich geschuldet ist stets die Abholung zum Zeitpunkt der planmässigen Ankunft, es sei denn, der Kunde teilt INTALE-TAXI die geänderte Ankunftszeit rechtzeitig mit oder es war INTALE-TAXI zumutbar und möglich, sich rechtzeitig über die genaue Ankunftszeit zu informieren.
 

3. Wird ein mündlich, schriftlich oder telefonisch erteilter Fahrauftrag nach Fahrantritt, bzw. bei längeren Fahrten, zu spät durch den Kunden zurückgenommen, fallen Storno-Gebühren an, deren Höhe sich am ungefähren Fahrpreis orientiert. INTALE-TAXI behält sich bezüglich der Berechnung fälliger Stornogebühren vor, nach freiem Ermessen zu entscheiden, ob Stornogebühren im Rahmen der hier genannten Vorgaben erhoben werden sollen oder nicht, die obenstehenden Regelungen für Stornogebühren gelten in Folgefällen trotzdem.


03 - Preise

1. Alle Preisangaben verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, in Schweizer Franken exkl. CH-MwSt und Trinkgelder aber exklusive Spesen bzw. fälliger Verkehrswegnutzungsgebühren (Fähren, Tunnelgebühren, Mautgebühren, Flughafenparktaxen etc.). Massgeblich sind die jeweils durch INTALE-TAXI im Internet publizierten und in den Taxifahrzeugen angebrachten Preisangaben. Alte Preisangaben verlieren mit der Veröffentlichung neuer Preise automatisch ihre Gültigkeit.


04 - Beförderung von Personen und Sachen

1. Die Kunden haben sich jederzeit so zu verhalten, dass die Sicherheit des Fahrzeuges und des Fahrers, ihre eigene Sicherheit und die Sicherheit anderer Fahrgäste sowie sonstiger Dritter nicht gefährdet wird. Sie tragen die Verantwortung für die Einhaltung der Gurtpflicht für sich sowie für die Beaufsichtigung und die Einhaltung der Sicherungspflicht in ihrer Begleitung befindlicher minderjähriger Personen sowie für die Beaufsichtigung und ordnungsgemässe Sicherung mitgeführter Tiere. Die Kunden haben Sorge zu tragen, dass sie oder ihre sich in ihrer Begleitung befindlichen minderjährigen Fahrgäste die Fahrzeugtüren nur auf Aufforderung durch den Fahrer öffnen. Kunden und sie begleitende Personen sind gleichwohl verpflichtet zu prüfen, ob ein Öffnen der Türen gefahrlos möglich ist. Im Falle von Schäden haften Kunden und sie begleitende Personen für sämtliche von ihnen verursachte Schäden.

2. Die Auswahl und Ausstattung des Fahrzeuges ist INTALE-TAXI freigestellt. Die Kunden haben auf besondere Beförderungswünsche, insbesondere wegen gesundheitlicher Erfordernisse, bei der Bestellung resp. rechtzeitig vor Fahrantritt hinzuweisen.

3. Bei taxameterbasierender Fahrpreisberechnung wird die Fahrroute auf Kundenwunsch vor Fahrantritt gemeinsam mit dem Kunden festgelegt, bei taxameterunabhängigen Pauschalpreisen, insbesondere bei Sammelfahrten und im Nachttaxibetrieb ist INTALE-TAXI die Wahl der Fahrstrecke freigestellt.

4. Mitgenommene Gepäckstücke und in Begleitung beförderte Tiere befinden sich während der Fahrt in der Obhut des Kunden. Sofern eine Ladungssicherung nicht möglich ist oder Gegenstände nur unter Inkaufnahme einer Gefährdung von Fahrer oder Fahrzeug geladen werden können, können solche Gegenstände von der Beförderung ausgeschlossen werden.

5. Nahrungsmittel werden nur in geschlossenen Behältnissen befördert. Eine Öffnung solcher Behältnisse oder der Genuss von Tabak oder Nahrungsmitteln ist während der Fahrt ohne das ausdrückliche Einverständnis von INTALE-TAXI untersagt.

6. Bei Übernahme von zum Transport geeignetem Kuriergut wird INTALE-TAXI dieses nur auf ausdrückliches Verlangen des Kunden auf Vollständigkeit prüfen. Hierzu hat der Kunde bei Übernahme eine entsprechende Übernahmebestätigung vorzulegen. Kuriergut wird von INTALE-TAXI in geeigneter Form geladen und gesichert. Zeigt sich bei der Ablieferung des Kurierguts am Fahrziel eine Mindermenge oder ein Mangel gegenüber der Übernahmebestätigung, ist dies INTALE-TAXI direkt bei Anlieferung schriftlich unter Angabe von Art und Umfang des Schadens mitzuteilen.


05 - Fälligkeit und Zahlung, Verzug und Pfandrecht

1. Der Fahrpreis für Dienstleistungen ist bei Erbringung fällig und wird in bar oder via TWINT Pay-App erhoben. Ausgenommen davon sind lediglich Aufträge, für die im Voraus anderslautende schriftliche Vereinbarungen getroffen wurden. Kreditkarten werden nur dann als Zahlungsmittel akzeptiert, falls INTALE-TAXI dies vorab mitgeteilt wurde. In bestimmten Ausnahmefällen ist eine Zahlung per Kreditkarte jedoch nicht möglich. Grundsätzlich erklärt sich der Fahrgast bereit, den zu erwartenden Fahrpreis im Voraus zu bezahlen; es liegt im alleinigen Ermessensspielraum des Fahrers, in Einzelfällen auf Vorauszahlung zu bestehen.

06 - Gewährleistung, Haftung und Haftungsbeschränkung

1. Natürlicher Verschleiss an Transportgütern, Gepäck etc. ist von der Gewährleistung ausgeschlossen. Koffer, Taschen und andere Transportbehältnisse befinden sich während des Transportes durch INTALE-TAXI in sachgemässer Nutzung und unterliegen während dieser Beförderung natürlichem Verschleiss. Auch Lackbeschädigungen von durch INTALE-TAXI transportierten Fahrrädern, Rollstühlen und Kinderwagen etc. können auch bei sachgemässer Verladung und Transport nicht ausgeschlossen werden und sind daher ebenfalls als natürlicher Verschleiss zu betrachten.

2. Kuriergut, welches ohne persönliche Begleitung des Kunden befördert wird, ist von der Gewährleistung ausgeschlossen, so nicht vor Fahrantritt eine geeignete Übernahmebestätigung durch INTALE-TAXI gegengezeichnet wurde.

3. Mögliche Gewährleistungsansprüche bezüglich Beschädigungen von Transportgut sind INTALE-TAXI umgehend bei Fahrtende zur Kenntnis zu bringen.

4. Die Kunden tragen die alleinige Verantwortung für jedwede Körper- oder Sachschäden, die sich aus dem eigenen Genuss von Tabak oder Nahrungsmitteln im Fahrzeug ergeben, auch wenn ihnen dieser Genuss durch INTALE-TAXI gestattet wurde.

5. INTALE-TAXI haftet für Schäden, die dem Kunden durch unpünktliche Abfahrt oder Ankunft am Fahrziel entstehen, nur, wenn (1) die Einhaltung einer bestimmten Abfahrts- resp. Ankunftszeit zwischen INTALE-TAXI und dem Kunden rechtzeitig zuvor ausdrücklich vereinbart wurde und (2) die Leistungsstörung nicht durch Naturkatastrophen, unvorhergesehene technische Mängel, Verkehrsstaus oder Unfälle oder aus Gründen entsteht, die in der Sphäre des Kunden liegen. Das gilt insbesondere bei Flughafenfahrten. INTALE-TAXI haftet ferner nicht, wenn der Kunde die Abfahrts- oder Ankunftszeit selbst bestimmt hat und hierbei gewöhnliche Fahrtverzögerungen etwa durch Stau etc. unberücksichtigt gelassen hat. Insbesondere kurzfristige Flugplanänderungen oder eine gegenüber der geplanten Ankunftszeit verfrühte oder verspätete Ankunft des Kunden entbindet diesen nicht von seiner Leistungspflicht.

6. Gewährleistungsansprüche, die aus terminlichen Leistungsmängeln entstehen sind schliesslich ausgeschlossen, wenn sie nicht innerhalb von 14 Tagen nach Leistungserbringung schriftlich geltend gemacht werden.

7. Die Haftung von INTALE-TAXI für Schäden, die nicht Körper- oder Gesundheitsschäden sind, ist auf den zweifachen Fahrpreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch INTALE-TAXI verursacht wurde.

8. Der Kunde haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für alle von ihm verursachten Sach- oder Körperschäden. Das gilt auch für Schäden, die durch minderjährige Begleitpersonen, Tiere oder mitgeführte Transportgüter am Eigentum von INTALE-TAXI oder dritten Personen entstehen. Dies gilt im Besonderen für Schäden, die durch Verunreinigung, Erbrechen, Inkontinenz, mitgeführte Nahrungsmittel oder Rauchwaren entstehen. Bei der Bezifferung solcher Schäden wird INTALE-TAXI neben der Beseitigung auch entgangenen Gewinn durch Ausfallschäden geltend machen, die durch Lüftung oder Trocknung entstehen.


07 - Datenschutz

INTALE-TAXI erhebt, verarbeitet und nutzt betriebs- und personenbezogenen Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Der Kunde stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu.


08 - Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand

Es gilt Schweizer Recht. Erfüllungsort für Lieferung und Leistung sowie Zahlung ist CH-8400-Winterthur. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist CH-8400 Winterthur.

Omar Intale, im März 2024

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